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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Vertragsbedingungen der 100 Worte Sprachanalyse GmbH zur Bereitstellung und Nutzung von Analyse-Software

 

1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

 (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen der 100 Worte Sprachanalyse GmbH, Weipertstraße 8 – 10, 74076 Heilbronn (nachstehend „100 Worte“ genannt), und dem Kunden über die Bereitstellung und Nutzung der von 100 Worte hergestellten Software zur Sprachanalyse.

 (2) Vertragsgegenstand ist die Bereitstellung der Software von 100 Worte zur Sprachanalyse (nachstehend als „SOFTWARE“ bezeichnet), die zur Nutzung über das Internet als SaaS-Lösung betrieben wird, und es dem Kunden ermöglicht, die auf den Servern eines von 100 Worte beauftragten Dienstleisters gespeicherte und ablaufende SOFTWARE über eine Internetverbindung gemäß den Bestimmungen dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen zu nutzen. Die SOFTWARE verbleibt auf dem Server des von 100 Worte beauftragten Dienstleisters. Von 100 Worte nicht geschuldet ist die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen dem IT-System des Kunden und dem Übergabepunkt (Router-Ausgang am Server des von 100 Worte beauftragten Dienstleisters).  

(3) Die Leistungen von 100 Worte GmbH und die zur Verfügung Stellung der SOFWARE erfolgen ausschließlich auf Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen. Von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende oder entgegenstehende Bedingungen wird ausdrücklich widersprochen, diese werden nicht Vertragsinhalt und nicht anerkannt, es sei denn, 100 Worte hätte deren Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt.

 (4) Das Angebot von 100 Worte richtet sich nur an Unternehmer, die ihren Geschäftssitz in Deutschland haben.

2 Funktionsumfang

 (1) 100 Worte stellt dem Kunden für die vereinbarte Laufzeit die Nutzung der SOFTWARE in der jeweils aktuellen Version über das Internet entgeltlich zur Verfügung. 100 Worte richtet hierzu die SOFTWARE auf einem Server ein, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist. Hierfür wird dem Kunden eine über das Internet aufrufbare geschützte Arbeitsumgebung bereitgestellt, auf die dieser durch Eingabe einer Login-/Passwort-Kombination oder über eine Schnittstelle mittels autorisierter Abrufe zugreifen kann.

 (2) Der Funktionsumfang und die Funktionsvoraussetzungen der SOFTWARE-Nutzung ergeben sich aus ihrer Leistungsbeschreibung.

 (3) Soweit nicht ausdrücklich zwischen 100 Worte und dem Kunden vereinbart, schuldet 100 Worte keine zusätzlichen Leistungen. 100 Worte ist Insbesondere nicht zur Erbringung von Einrichtungs- oder Schulungsleistungen verpflichtet.

 3 Nutzungsbedingungen und Nutzungsrechte des Kunden

 (1) Da die SOFTWARE ausschließlich auf den Servern des von 100 Worte beauftragten Dienstleiters abläuft, bedarf der Kunde keiner urheberrechtlichen Nutzungsrechte an der SOFTWARE, 100 Worte räumt auch keine solche Rechte ein. 100 Worte räumt dem Kunden allerdings das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, während der Dauer der Vereinbarung die Benutzeroberfläche der SOFTWARE zur Darstellung auf dem Bildschirm in den Arbeitsspeicher der in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Endgeräte zu laden und die dabei entstehenden Vervielfältigungen der Benutzeroberfläche zu tätigen sowie die SOFTWARE für die vertragsgemäßen Zwecke gemäß der Leistungsbeschreibung zu nutzen.

 (2) Soweit 100 Worte während der Laufzeit der Vereinbarung neue Versionen, Updates oder Upgrades der SOFTWARE bereitstellt, gilt das vorstehende Nutzungsrecht für diese in gleicher Weise. 100 Worte ist zur Bereitstellung neuer Versionen, Upgrades beziehungsweise Updates jedoch nicht verpflichtet, soweit dies nicht zur Mängelbeseitigung zwingend erforderlich ist oder an anderer Stelle zwischen den Parteien abweichend vereinbart wurde.

 (3) Über die Zwecke dieser Vereinbarung hinausgehend, ist es dem Kunden nicht gestattet, die SOFTWARE zu nutzen oder im Zusammenhang mit der SOFTWARE andere als seine eigenen Daten zu nutzen, zu vervielfältigen oder herunterzuladen. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, die SOFTWARE bzw. deren Nutzung Dritten oder sonstigen Mitarbeitern des Kunden über den vereinbarten Nutzerkreis hinaus entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Eine Weitervermietung oder sonstige Nutzungsgestattung an der SOFTWARE wird dem Kunden somit ausdrücklich nicht erlaubt. Des Weiteren ist dem Kunden insbesondere die dauerhafte oder vorübergehende Installation oder das Speichern der SOFTWARE auf Datenträgern (wie etwa Festplatten o. ä.) der vom Kunden eingesetzten Hardware untersagt.

 4 Einräumung von Speicherplatz / Serverstandort / Berechtigung an gespeicherten Daten

 (1) 100 Worte überlässt dem Kunden Speicherplatz auf einem Server zur Speicherung seiner Daten. Der Serverstandort befindet sich in Deutschland, dort werden die mittels der SOFWARE erfassten, verarbeiteten und erzeugten Daten gespeichert.

 (2) Der Kunde bleibt hinsichtlich der Verfügungsbefugnis und des Eigentums an sämtlichen kundenspezifischen Daten (insbesondere eingegebene, verarbeitete, gespeicherte, ausgegebene Daten) Alleinberechtigter und kann daher jederzeit, insbesondere nach Kündigung des Vertrages, die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen, ohne dass ein Zurückbehaltungsrecht seitens 100 Worte besteht. Die Herausgabe der Daten erfolgt durch Übersendung über ein Datennetz. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten.

 5 Verfügbarkeit

 Die Verfügbarkeit der vereinbarten SaaS-Dienste am Router-Ausgang des Serverstandortes beträgt 98,00 %. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf der Grundlage der im Vertragszeitraum auf den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit. Hiervon ausgenommen sind Ausfallzeiten bei Ereignissen wie in den nachfolgenden Absätzen a) und b) beschrieben.

 a) Der Kunde ist darauf hingewiesen, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen entstehen können, die außerhalb des Einflussbereiches von 100 Worte liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen Dritter, die nicht im Auftrag von 100 Worte handeln, von 100 Worte nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internet sowie höhere Gewalt. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der Saas Dienste haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der von 100 Worte erbrachten Leistung.

 (b) Von der Verfügbarkeit ebenfalls ausgenommen sind Ausfallzeiten durch Wartung und Software-Updates. 100 Worte ist berechtigt, jederzeit mit eintägiger Vorankündigung (ohne Vorankündigung dienstags und donnerstags in der Zeit von 20.00–7.00 Uhr morgens) für insgesamt 20 Stunden im Kalendermonat Wartungsarbeiten durchzuführen. Während der Wartungsarbeiten steht die Nutzung der SaaS Dienst nicht zur Verfügung

6 Pflichten des Kunden

 (1) Der Kunde verpflichtet sich, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte abzulegen. Darüber hinaus hat der Kunde auch sämtliche datenschutzrechtliche und sonstige anwendbare Gesetze beziehungsweise Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland zu beachten.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche der SOFTWARE durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke wird der Kunde, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen. Insbesondere wird der Kunde seine Mitarbeiter auffordern, keine unberechtigten Vervielfältigungen der Software anzufertigen.

 (3) Der Kunde ist selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der SaaS-Dienste erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich.

 (4) Nachdem dem Kunden eine Arbeitsumgebung von 100 Worte eingerichtet wurde, ist er für die Geheimhaltung aller ihm zugeteilten Daten zur Authentifizierung wie Logins, Passwörter, Tokens oder API-Keys verantwortlich. Er hat diese geheim zu halten und wird diese nicht an Dritte weitergeben und trägt insbesondere auch die Verantwortung für jedweden Missbrauch, der mit den ihm zugeteilten Zugangsdaten erfolgt.

 (5) Für den Fall, dass Leistungen von 100 Worte von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des Kunden in Anspruch genommen werden, haftet der Kunde für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eingang des Kundenauftrages zur Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung des Verlusts oder Diebstahls, sofern den Kunden am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft.

(6) Der Kunde verpflichtet sich ferner, bei der Nutzung der SOFTWARE diese Allgemeinen Vertragsbedingungen zu achten und die geschäftsübliche Sorgfalt anzuwenden. Dies bedeutet insbesondere:

  • auftretende Programmfehler nicht zu seinem Vorteil auszunutzen, sondern diese umgehend bei 100 Worte zu melden.
  • den Dienst oder dessen Infrastruktur nicht zu manipulieren.
  • den Dienst nicht für illegale oder offensichtlich unlautere Zwecke einzusetzen.
 über den Dienst keine Viren, Würmer oder anderen Schadcode zu verbreiten. 
(7) Der Kunde ist verpflichtet, 100 Worte von allen Ansprüchen Dritter, die auf den von ihm gespeicherten Daten beruhen, freizustellen und 100 Worte die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen möglicher Rechtsverletzungen entstehen.
(8) 100 Worte ist zur sofortigen Sperre des Speicherplatzes beziehungsweise Nutzung der SOFTWARE berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte 100 Worte davon in Kenntnis setzen. 100 Worte hat den Kunden von der Sperre und dem Grund hierfür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist. Weitergehende Rechte von 100 Worte bleiben hiervon unberührt. 
7 Vergütung
 Für die Überlassung der SOFTWARE und die Einräumung des Speicherplatzes hat der Kunde die vereinbarte Vergütung zzgl. gesetzlicher MwSt. zu bezahlen. Sofern nicht anders vereinbart, richtet sich die Vergütung nach der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses für das gewählte Leistungspaket gültigen Preisliste von 100 Worte.
 8 Gewährleistung
 (1) Ein Fehler liegt dann vor, wenn die SOFTWARE die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Funktionen nicht erfüllt oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, so dass die Nutzung der SOFTWARE unmöglich oder wesentlich eingeschränkt ist.
 (2) 100 Worte gewährleistet nicht die Erfüllung der individuellen Anforderungen des Kunden durch die vertragsgegenständliche Software. 100 Worte übernimmt daher keine Gewährleistung bezogen auf die Ergebnisse, die durch die Nutzung der Software erzielt werden können. Dies gilt insbesondere für die Nichterreichung eines angestrebten wirtschaftlichen Erfolges.
 (3) Der Kunde ist verpflichtet, Funktionsausfälle oder -beeinträchtigungen der SOFTWARE unverzüglich anzuzeigen.
 (4) Bei Vorliegen eines Fehlers wird 100 Worte diesen auf eigene Kosten binnen angemessener Zeit beseitigen. Dazu muss der Fehler reproduzierbar sein. 100 Worte kann die Gewährleistung nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder durch zur Verfügung Stellung einer Ersatzsoftware, gegeben falls in einer neuen Version, erfüllen. Einer Mangelbeseitigung steht es gleich, wenn 100 Worte eine alternative Lösung zur fehlerhaften Funktion liefert, die dem Kunden die vertragsgemäße Nutzung ermöglicht.
 (5) Kann ein wesentlicher Mangel von 100 Worte nicht behoben werden, ist der Kunde berechtigt eine dem Mangel entsprechende Minderung der monatlichen Vergütung zu verlangen oder den Vertrag zu kündigen.
 
 9 Sonstige Haftung von 100 Worte
 (1) 100 Worte haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, auch unserer Erfüllungsgehilfen.
 (2) Bei der sonstigen schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten) ist die Haftung von 100 Worte auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Kardinalpflichten sind wesentliche Vertragspflichten, als solche Pflichten, die dem Vertrag sein Gepräge geben und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf.
 (3) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und im Rahmen einer Garantie, falls gerade ein von der Garantie umfasster Mangel die Haftung auslöst.
(4) Im Übrigen ist eine Haftung, ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
 (5) Ein Ausschluss oder eine Einschränkung der Haftung von 100 Worte wirkt auch im Hinblick auf die Haftung seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
 (6) Bei einem durch 100 Worte verschuldeten Verlust von Daten haftet 100 Worte im Übrigen nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten typischerweise erforderlich ist. 100 Worte haftet somit für den Verlust von Daten insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
 
10 Vertragsdauer und Kündigung
 (1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 6 Monate. Das Vertragsverhältnis kann von beiden Vertragsparteien, erstmalig nach Ablauf von 6 Monaten, schriftlich mit einer Frist 2 Monaten zum Ende eines jeden Kalendermonats beendet werden.
 (2) Unberührt bleibt das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Zur fristlosen Kündigung ist 100 Worte insbesondere berechtigt, wenn der Kunde fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet oder die vertraglichen Bestimmungen über die Nutzung der SOFTWARE verletzt.
 
11 Datenschutz/Geheimhaltung
 (1) Verarbeitet der Kunde im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses personenbezogene Daten, so ist er für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verantwortlich. Insoweit liegt die Verantwortung für die Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten und die Wahrung der Rechte der hiervon Betroffenen (insbesondere bezüglich Erfassung, Auskunft, Verwendung, Berichtigung oder Löschung) beim Kunden. Sollte nach den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes eine Zustimmungserklärung für die Datenverarbeitung erforderlich sein, so ist allein der Kunde für deren Einholung verantwortlich.
 (2) 100 Worte nimmt keine Kontrolle der für den Kunden im Rahmen der Nutzung der SOFTWARE gespeicherten Daten und Inhalte im Hinblick auf die rechtliche Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung vor; diese Verantwortung liegt ausschließlich beim Kunden. 100 Worte ist lediglich berechtigt, die kundenspezifischen Daten nach Weisung des Kunden und im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung zu verarbeiten beziehungsweise zu nutzen.
 (3) 100 Worte ist berechtigt Unteraufträge zu vergeben.
 (4) Die Vertragsparteien verpflichten sich, über alle ihnen im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei, Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten, dies gilt nicht für solche Informationen, i) deren Weitergabe zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen von 100 Worte erforderlich ist, die ii) eine Vertragspartei freigegeben hat, iii) öffentlich bekannt oder zugänglich sind oder werden, ohne dass ein Verstoß gegen diese Vereinbarung vorliegt, iv) einer Vertragspartei zur Zeit der Offenlegung von einem Dritten mitgeteilt oder offengelegt wurden bzw. werden, vorausgesetzt, der Dritte verletzt keine eigene Geheimhaltungsverpflichtung und handelt auch anderweitig rechtmäßig, v) eine Vertragspartei eigenständig, also unabhängig und ohne Rückgriff auf die Informationen der anderen Vertragspartei entwickelt hat, oder vi) eine Vertragspartei aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung oder zwingender rechtlicher Vorschriften offenlegen muss.
 
12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
 (1) Gerichtsstand ist, sofern der Kunde Kaufmann ist, der Geschäftssitz von 100 Worte Heilbronn/Neckar. 100 Worte ist jedoch auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden Klage zu erheben.
 (2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.